Professionelle Arbeit zum Wohl der anvertrauten Menschen
Ombusstelle des SRF: Rundschau-Beitrag über Pflegekinder bei Strenggläubigen war nicht sachgerecht
Am 09.01.2013 wurde im Format "Rundschau" ein Beitrag über "Pflegekinder bei Strenggläubigen" ausgestrahlt. Darin wurden u.a. gegenüber dem Kleinheim Christhof in Wisen schwerwiegende Vorwürfe erhoben. Nach zahlreichen Beschwerden hat sich die Ombudsstelle des Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) mit der Sendung beschäftigt und kommt zum Schluss, dass die journalistische Sorgfaltspflicht nicht eingehalten wurde, das Vorgehen irreführend war und sich das Publikum keine eigene Meinung bilden konnte. (Auszüge s.u., vollständige Stellungsnahme der Ombudsstelle hier)
Die CISA bedauert die Ausstrahlung dieses Beitrags sehr. Ein kritischer Journalismus ist ein wichtiges Element einer lebhaften Demokratie, aber ohne die gebotene Sorgfaltspflicht bergen Beiträge wie der erwähnte ein hohes materielles und immaterielles Schadensrisiko. CISA begrüsst daher die zahlreichen differenzierten Folge-Artikel in verschiedenen Medien und die Bestätigung des Amtes für soziale Sicherheit des Kantons Solothurn, dass "sämtliche Vorgaben und Normen erfüllt sind und das Kleinheim Christhof eine gut geführte und innovative Institution ist."
CISA-Institutionen stehen für professionelle Arbeit zum Wohl der ihnen anvertrauten Menschen
Der Beitrag ist jedoch aus einem zweiten Grund besonders bedauerlich: CISA-Institutionen setzen sich mit hoher fachlicher Kompetenz und grossem persönlichen Engagement der leitenden Personen für das Wohl der Ihnen anvertrauten Menschen ein. Sie tun dies auf der Grundlage der Bibel und der daraus abgeleiteten christlichen Werte - dieselben Werte, auf denen unsere Bundesverfassung und der Sozialstaat gegründet sind. Damit leisten die CISA-Institutionen einen - in jeglicher Hinsicht - WERTvollen Beitrag für die Gesellschaft und die betreuten, begleiteten oder beschäftigten Personen.
In diesem Sinne hofft die CISA für ihre Mitgliedsinstitutionen, insbesondere dem direkt betroffenen Christhof, dass die unsachgerechte Berichterstattung ihnen nicht schadet. Denn es wäre der Schaden der Menschen, für deren Wohl sie sich täglich mit grossem Engagement einsetzen.
Die Stellungnahme der Ombudsstelle des SRF in Auszügen
"Ich stelle somit fest, dass sowohl in der Anmoderation und in der Ankündigung wie vor allem auch im Beitrag selber schwerwiegende Vorwürfe sowohl gegenüber den platzierenden Behörden wie auch gegenüber den zwei als „strenggläubig“ definierten Pflegeinstitutionen erhoben werden. Dies beinhaltet sowohl insbesondere für den Christhof wie auch für die platzierenden Behörden ein erhebliches materielles und immaterielles Schadenrisiko. Wie bereits erwähnt, gelten bei derartigen Sendungen qualifizierte Anforderungen bezüglich der Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten. [...] In dieser Hinsicht ist meines Erachtens der Rundschau-Beitrag aber mangelhaft.
Dass die Gestaltung des Beitrages tendenziösen Charakter aufweist, geht auch aus anderen Elementen hervor. So wird im Berichtskommentar betont, das Kleinheim Christoph sei ein Projekt der evangelischen Mennonitengemeinde Schänzli. Abgesehen davon, dass dies durch die Mennonitengemeinde selber bestritten wird – sie würde lediglich die Arbeit des Christhofes unterstützen –, werden aus den Leitsätzen dieser religiösen Organisation einzelne Sätze in Bild und Ton zitiert und dem Kleinheim Christhof zugewiesen. „Wir anerkennen die Bibel als Autorität in allen Fragen“, und später, „wir fördern geistliches und zahlenmässiges Gemeindewachstum“. Diese aus dem Zusammenhang zitierten Leitsätze werden im Beitrag und im Kommentar von Hugo Stamm als Beweis dafür benutzt, im Christhof würde „missioniert“. Dieses Vorgehen erachtet die Ombudsstelle als unzulässig, ja irreführend.
Schliesslich stelle ich fest, dass laut Stellungnahme des Amtes für soziale Sicherheit des Kantons Solothurn gegenüber der Rundschau nie Vorkommnisse gemeldet wurden, die eine Gefährdung des Kindeswohls betrafen. Darüber wurde in der Rundschau kein Wort verwendet.
Das Thema wurde meines Erachtens weder sachlich noch umfassend genug behandelt, damit sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte."
Weitere Informationen und Dokumente
| 268 K | ||
| 97 K | ||
Stellungsnahme_Ombudsstelle_Rundschau-Beitrag_nicht_sachgerecht.pdf | 4.9 M |
